Alexander Müller ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht sowie seit 2013 Partner bei AndresPartner. Er wurde 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem auf dem Gebiet des Insolvenz- und Arbeitsrechts für die Kanzlei tätig, und zwar sowohl im Rahmen der klassischen Insolvenzverwaltung als auch in Schutzschirm-/Eigenverwaltungsverfahren sowie der außergerichtlichen (Sanierungs-)Beratung.
Sein Hauptaugenmerk gilt der Neuaufstellung der betroffenen Unternehmen im Personalbereich und dem Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze bei gleichzeitiger Wiederherstellung der Rentabilität des jeweiligen Unternehmens. Hierbei umfasst der Aufgabenkreis Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaftsvertretern über Betriebsänderungen und Personalanpassungsmaßnahmen, die Einrichtung von Transfergesellschaften, die Verhandlung von Sanierungstarifverträgen, die Durchführung von Insolvenzgeldvorfinanzierungen sowie die Bearbeitung der betrieblichen Altersvorsorge. Weit über 2.000 von ihm betreute Arbeitsrechtsprozesse und das daraus gewonnene juristische Know-how runden sein arbeitsrechtliches Profil ab.
Daneben widmet sich Rechtsanwalt Müller sämtlichen Fragestellungen aus dem Insolvenz- und Sanierungsrecht, einschließlich der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen wegen Organhaftung und Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO).