Marc Schönherr ist seit 2010 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem mit dem Insolvenzrecht befasst. Schönherr ist seit 2012 für die Kanzlei als Rechtsanwalt im Bereich Verbraucherinsolvenzen tätig. Vor seinem Eintritt war er in einer zivilrechtlichen Kanzlei beschäftigt. Zudem war als Verwaltungsjurist für eine Kommunalbehörde tätig. Schönherr hat Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main sowie an der Westfälische Wilhelms-Universität in Münster studiert.
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