Ruth Braukmann ist seit dem Jahr 2010 als Rechtsanwältin zugelassen und bereits seit dem Jahr 2005 für die Kanzlei tätig. Neben der Bearbeitung insolvenzrechtlicher Fragen ist sie im allgemeinen Wirtschafts- und Vertragsrecht sowie im Arbeitsrecht tätig. Zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit gehört die Prozessführung im Bereich der insolvenzspezifischen Ansprüche, wie z. B. der Insolvenzanfechtung und der Geschäftsführerhaftung, sowie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Ferner berät Frau Braukmann Gläubiger und Unternehmen in insolvenzspezifischen Fragestellungen.
Frau Braukmann hat Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf studiert. Darüber hinaus verfügt sie über ein DELE-Diplom für Spanisch als Fremdsprache und war während ihres Rechtsreferendariats unter anderem für eine Wirtschaftskanzlei in Buenos Aires (Argentinien) tätig. Seit April 2019 ist Frau Braukmann Fachanwältin für Arbeitsrecht.